Landkreis Altötting ist Hotspot
Bereits letzte Woche machte der Landkreis Altötting bekannt, dass der Inzidenzwert von 200 Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen im Landkreis Altötting am 06.11.2020 überschritten wurde und seitdem dauerhaft über diesem Wert liegt.
Damit fällt der Landkreis Altötting weiterhin unter die strengeren Regelungen für Hotspots. Die seit heute geltende 10. Bayerische
Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sieht diesbezüglich weitere Verschärfungen vor.
Insbesondere gilt zwischen 21 Uhr und 5 Uhr eine Ausgangssperre. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist während dieser Zeit nur möglich aufgrund:
- eines medizinischen oder veterinärmedizinischen Notfalls oder anderer medizinischer unaufschiebbarer Behandlungen
- die Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten oder unaufschiebbarer Ausbildungszwecke
- der Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts
- der unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger
- der Begleitung Sterbender
- von Handlungen zur Versorgung von Tieren
- der Teilnahme an Gottesdiensten und Zusammenkünften von
Glaubensgemeinschaften im Zeitraum vom 24. bis 26. Dezember 2020 oder
- von ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen.
Die Maskenpflicht in Altötting (Kapellplatz mit Umgriff) sowie Neuötting (Ludwigstraße/Stadtplatz) wird parallel zur Geltungsdauer der 10. Bayerischen
Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis zum 5. Januar 2021 verlängert.
Quelle:
Markus Huber M.A.
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Landratsamt Altötting